ACCOINTING kooperiert mit einer der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet kryptografischer Währungen. Damit bieten wir euch zusätzlich zu unserer modernen Krypto-Steuersoftware auch den Service und die Sicherheit einer exzellenten Rechts- und Steuerberatung. WINHELLER berät seit 2013 sowohl private Krypto-Investoren als auch Unternehmen und hat sich damit als Pionier in der deutschen Kryptosteuerszene positioniert.
Berät zu steuer-, aufsichts- sowie zivilrechtlichen Fragestellungen in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain
MEHR ERFAHRENIst spezialisiert auf die Bereiche Kryptowährungen und Blockchain und vertritt die Interessen unserer Mandanten vor Finanzgerichten
MEHR ERFAHRENBerät private Kryptoinvestoren bei Steuererklärungen und komplexen Fragestellungen hinsichtlich der Veräußerung von Kryptowährungen
MEHR ERFAHRENBetreut sowohl private als auch gewerbliche Mandanten in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen
MEHR ERFAHRENUnterstützt als Assistentin unser Team in den Bereichen Kryptorecht sowie Kryptosteuerrecht
MEHR ERFAHRENAccointing kooperiert mit der renommierten Kanzlei WINHELLER, um Krypto-Investoren über den Steuerreport hinaus weitere Steuerprodukte sowie Beratungsleistungen anzubieten. Die Experten von WINHELLER verfügen über das notwendige Fachwissen, um auch die komplexesten Steuerszenarien zu bewältigen.
MEHR ERFAHRENDie Besteuerung von Kryptowährungen ist in Deutschland gesetzlich nicht explizit geregelt. Vielmehr kommen die allgemeinen Steuerregelungen zur Anwendung, was jedoch wegen der Neuartigkeit von Kryptowährungen nicht immer unproblematisch ist. Während manche Fragen in der Praxis bereits übereinstimmend beantwortet werden, wie beispielsweise die Einordnung des privaten Handels mit Kryptowährungen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte, gibt es immer wieder Bereiche und neue Technologien, die steuerrechtlich ungeklärt und umstritten sind. Wir geben Antworten auf sieben wichtige Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. MEHR ERFAHREN
Das Betreiben eines Masternodes kann sich ähnlich dem Mining schnell als gewerbliche Tätigkeit darstellen. Steuerlich relevante Aktivitäten im Bereich der Kryptowährungen umfassen mehr als nur den Kauf und Verkauf von Bitcoin, Ether und Co. Neben dem Mining, der Beteiligung an ICOs und dem Erhalt von Airdrops können auch sogenannte „Nodes“ betrieben werden. Dies wirft die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Masternodes auf. MEHR ERFAHREN
Jeder Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen ist grundsätzlich ein steuerpflichtiger Vorgang. Werden mit dem Handel von Kryptowährungen Gewinne erzielt, entscheidet die Haltedauer über die Höhe der Besteuerung. In der Regel werden jedoch nicht alle Kryptowährungen gleichzeitig angeschafft und dann wieder gleichzeitig veräußert. In den meisten Fällen werden die Positionen stattdessen über einen bestimmten Zeitraum angesammelt und dann sukzessive wieder verkauft. Es stellt sich also die Frage, wie der Gewinn bzw. der Verlust der einzelnen Veräußerungsvorgänge berechnet werden soll: Fifo oder Lifo? MEHR ERFAHREN
Während in den Anfängen von Bitcoin aufgrund mangelnder Rechtskenntnis und geringer Preise kaum jemand über die Besteuerung von Kryptowährungen nachdachte, wurde das Thema spätestens mit den hohen Preissteigerungen im Jahr 2017 für viele akut. Kryptoinvestoren befinden sich damit in der misslichen Lage, dass sie in einem unklaren steuerlichen Umfeld agieren. Dies entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht, etwaige zu versteuernde Gewinne gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Jeder, der dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. MEHR ERFAHREN
Die Besteuerung von Kryptowährungen ist in Deutschland gesetzlich nicht explizit geregelt. Vielmehr kommen die allgemeinen Steuerregelungen zur Anwendung, was jedoch wegen der Neuartigkeit von Kryptowährungen nicht immer unproblematisch ist. Während manche Fragen in der Praxis bereits übereinstimmend beantwortet werden, wie beispielsweise die Einordnung des privaten Handels mit Kryptowährungen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte, gibt es immer wieder Bereiche und neue Technologien, die steuerrechtlich ungeklärt und umstritten sind. Wir geben Antworten auf sieben wichtige Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. MEHR ERFAHREN
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