Kryptosteuer online einreichen mit Smartsteuer 2023
Dieser Artikel wird dich Schritt für Schritt durch die Verwendung des Accointing Reports leiten, um deine Kryptodaten in die Smartsteuer-Plattform einzugeben.
Zuletzt aktualisiert: Feb 10, 2023
Smartsteuer macht das Vorbereiten und Einreichen von Steuern durch seine benutzerfreundliche Oberfläche einfacher. Die Plattform führt dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und macht es auch Anfängern leicht, ihre Steuern einzureichen. Die Plattform bietet auch hilfreiche Funktionen, um Rückmeldungen zu überprüfen, Änderungen vorzunehmen und die Steuererklärung elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Mit den Möglichkeiten einer vorausgefüllten Steuererklärung oder der Datenübernahme aus dem Vorjahr ist das Ausfüllen der Steuererklärung einfach gestaltet und spart Zeit.
Kapitalerträge aus Margin Trading nach § 20 EStG
- Sobald du dich registriert und eingeloggt hast, fordert Smartsteuer dich auf, einige grundlegende Fragen zu beantworten und deine persönlichen Daten wie Name, Adresse usw. einzugeben.
- Die App wird dir eine Reihe von Fragen stellen, um zu bestimmen, welche Abschnitte du ausfüllen musst. Im Abschnitt “Einkommen” unter “Vermietung, Kapitalvermögen“, wähle “Kapitalvermögen“. Dies ist nur erforderlich, wenn du Kapitalgewinne aus Termingeschäften und Margenhandel hast.
- Als nächstes wirst du aufgefordert, die Kapitalerträge zu beschreiben. Du kannst sie einfach “Accointing” nennen, da du die Details aus deinem Report eingeben wirst. Ebenfalls unter “Kapitalerträge (Anlage KAP)” wähle die zweite Option “Zeile 18-34, 52 KAP, Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben oder die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen“.
- Nun trage die Zahlen unter “Kapitalerträge aus Margin Trading nach § 20 EStG” auf der ersten Seite deines Accointing Reports wie folgt ein:
- Zeile 19 : Summe
- Zeile 21: Gewinne
- Zeile 22: Verluste + Gebühren
- Zeile 24: Verluste
Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und Einkünfte aus sonstigen Leistungen § 22 Nr. 3 EStG
- Im Abschnitt “Einkünfte“, wenn du nach “Weitere Einkünfte” gefragt wirst, wähle dann “Private Veräußerungsgeschäfte”
- Sofern du die Option “Private Veräußerungsgeschäfte” gewählt hast, erscheint nun ein neuer Abschnitt, wo du die Art des privaten Veräußerungsgeschäfts auswählen kannst. Wähle hier “Kryptowährungen“.
- Im folgenden Abschnitt kannst du sowohl deine Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nach §23 EStG als auch dein steuerpflichtiges Einkommen nach § 22 Nr. 3 EStG eintragen. Achte darauf, dass du bei der Frage, ob der Gewinn oder Verlust aus dem Handel mit Kryptowährungen bereits ermittelt wurde, “Ja” auswählst.
- In das Feld “Gewinn oder Verlust aus dem Handel mit Kryptowährungen” (§23 EStG) muss die Zahl unter “Steuerpflichtige Veräußerungen” auf der ersten Seite des Accointing Reports eingetragen werden.
- In das Feld “Einkommen aus Staking und Lending” (§ 22 Nr. 3 EStG) muss die Zahl unter “Steuerpflichtige Einkünfte” auf der ersten Seite des Accointing Reports eingetragen werden.
Nachdem du all diesen Schritten gefolgt bist, hast du erfolgreich deine Gewinne und Verluste sowie deine Einkünfte mit Kryptowährungen in die Steuererklärung übertragen.
Die in dieser Anleitung enthaltenen Informationen, einschließlich aller ergänzenden Materialien, dienen zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine finanziellen, investitionsbezogenen, rechtlichen oder steuerlichen Beratungen dar. Der vorliegende Inhalt ist weder als umfassende, vertiefte Analyse konzipiert, noch kann er eine rechtliche Beratung ersetzen. Im Falle einer benötigten steuerlichen Einschätzung wird empfohlen, sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden.Die in dieser Anleitung enthaltenen Informationen, einschließlich aller ergänzenden Materialien, dienen zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine finanziellen, investitionsbezogenen, rechtlichen oder steuerlichen Beratungen dar. Der vorliegende Inhalt ist weder als umfassende, vertiefte Analyse konzipiert, noch kann er eine rechtliche Beratung ersetzen. Im Falle einer benötigten steuerlichen Einschätzung wird empfohlen, sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden.