Wir zeigen dir, wie du Bitcoin, NFTs und andere Kryptowährungen richtig in die deutsche Steuererklärung einträgst. Anleitung mit Bildern – Formular & Elster!
Blockpit wendet strenge redaktionelle Grundsätze an, um genaue, klare und umsetzbare Informationen bereitzustellen. Erfahre mehr über unsere Redaktionelle Richtlinien.
Wenn du als Privatperson in Kryptowährungen und -Assets wie Bitcoin und Co. investierst, kannst du damit eine Steuerpflicht auslösen. Dann musst du Kryptowährungen in die Steuererklärungeintragen.
Voraussetzung dafür ist, dass du in Deutschland deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hast. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sollten dem Finanzamt nicht verschwiegen werden. Mehr dazu: Wie erfährt das Finanzamt von Kryptowährungen?
Krypto-Assets gelten in Deutschland als “andere Wirtschaftsgüter” und der Verkauf zählt als privates Veräußerungsgeschäft. Gewinne müssen daher zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert und auch selbst richtig in der jährlichen Steuererklärung eingetragen werden.
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Die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) einzutragen.
Die Ermittlung des Überschusses ermittelt sich aus dem Veräußerungspreis, abzüglich der Anschaffungskosten und den Veräußerungskosten. Der Überschuss unterliegt dann der Besteuerung.
Je nach persönlicher Einstufung beträgt der Steuersatz zwischen 0% und 45%.
Mehr zum Thema: Wie hoch sind die Steuern auf Kryptowährungen?
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="eager" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Achtung: Veräußerungsverluste können nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Das heißt, dass die Verluste lediglich innerhalb der Einkünfte durch Kryptowährungen und anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden können. Siehe auch: Verluste steuerlich geltend machen.</p></div></div></div>
Die Steuererklärung kann in Deutschland manuell oder mittels Elster elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden – Anlage SO (Sonstige Einkünfte).
Wichtig für deine Angaben ist auch das Hauptformular ESt 1 A.
Falls du Termingeschäfte abgewickelt hast, benötigst du zusätzlich das Anlageformular KAP.
In Folge zeigen wir dir, wie du die für Kryptowährungen relevanten Teile in der Anlage SO richtig ausfüllst.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4cef4c34160eab4440_Info.svg" loading="eager" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Wenn du deinen individuellen Krypto Steuerreport mit Blockpit erstellst, erhältst du ein vorausgefülltes Steuerformular, das du einfach kopieren kannst.</p></div></div></div>
Auf Seite 2 von Anlage SO findest du die anderen Wirtschaftsgüter:
Zeile 42: Du kannst hier allgemein “Kryptowährungen” oder auch den Namen eines bestimmten Assets eintragen. Wenn es sich um mehrere Assets handelt, kannst du auf deinen angehängten Blockpit Steuerreport verweisen.
Zeile 43: Trage hier das ganze Jahr ein. Für 2022 wäre das 01.01.2022 bis 31.12.2022.
Zeile 44: Hier muss der Veräußerungspreis stehen (deines Portfolios, d.h. deiner gesamten Assets).
Zeile 45: Trage hier die Anschaffungskosten, also den Kaufpreis ein (deines Portfolios, d.h. deiner gesamten Assets).
Zeile 46: Das können zum Beispiel Transaktionsgebühren sein. Blockpit zieht diese bereits automatisch vom Gewinn ab, weshalb sie hier nicht nochmal angegeben werden sollten.
Zeile 47: Aus Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten ergibt sich der Gewinn oder Verlust.
Zeile 48: Übertrage den Wert aus Zeile 47 in Feld 114. Hinweis: Feld 115 ist für Ehepartner:innen.
Zeile 49: Gewinne oder Verluste aus weiteren Veräußerungen, wie zum Beispiel aus Kunst- oder Goldverkäufen, kommen in Feld 116. Hinweis: Feld 117 ist für Ehepartner:innen.
Auf Seite 1 von Anlage SO findest du die Leistungen. Hier werden Einkünfte aus Kryptowährungen, wie zum Beispiel Lending oder Staking, eingetragen.
Zeile 10: Benenne links die Art der Einkünfte und trage rechts den Wert ein. Mehrere verschiedene Einkünfte kannst du auch separat auf einer Anlage angeben und in Zeile 10 entsprechend auf diese Anlage verweisen. Blockpit summiert alle Einkünfte hier in Zeile 10.
Zeile 11: Eine weitere Einkunftsart kann hier eingetragen werden.
Zeile 12: Summiere die Werte aus Zeile 10 und 11.
Zeile 13: Hier können wieder eventuelle Werbungskosten eingetragen werden, die dann abgezogen werden.
Zeile 14: Aus Einnahmen abzüglich Werbungskosten ergeben sich die Einkünfte.
Solltest du Termingeschäfte abgewickelt haben, musst du diese im Anlageformular KAP eintragen.
Zeile 19 und 21: Trage hier die Gewinne aus Termingeschäften ein.
Zeile 24: Hier müssen die Verluste aus Termingeschäften hin.
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In elektronischen Steuerportal Elster können die entsprechenden Anlagen (SO oder KAP) beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung über den Button “Anlagen hinzufügen/entfernen” links unten hinzugefügt werden.
Die Anlagen werden dann nach demselben Schema befüllt, wie oben im Artikel beschrieben.
Bei der elektronischen Variante kann unter “Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token” jede einzelne private Transaktion deklariert und hinzugefügt werden.
Da dies aber bei händischer Eingabe hunderter Transaktionen einen massiven Aufwand bedeuten würde, empfehlen wir eine „gesonderte Aufstellung“ als Einzelposition zu erfassen.
Das heißt, eine Einzelaufstellung von steuerrelevanten Transaktionen einer Kategorie (in diesem Fall “Kryptowährungen” oder “Digitale Assets”) zusammenzufassen. Dazu einfach die Gesamtsumme aus dem Blockpit Steuerreport als Veräußerungspreis angeben.
<div fs-richtext-component="info-box" class="info-box protip"><div class="flex-info-card"><img src="https://assets-global.website-files.com/65098a145ece52db42b9c274/650c6f4b151815fb0be48cec_Lightning.svg" loading="eager" width="64" height="64" alt="" class="icon-info-box"><div fs-richtext-component="info-box-text" class="info-box-content"><p class="color-neutral-800">Hinweis: Belege oder separate Aufstellungen müssen nicht zusätzlich eingereicht werden. Bewahre diese für eventuelle Rückfragen durch das Finanzamt jedoch auf. Sollten Belege angefordert werden, können diese in Elster unter Formulare & Leistungen -> alle Formulare -> Belegnachreichung zur Steuererklärung nachgereicht werden.</p></div></div></div>
Unser Krypto Steuerrechner liefert dir nicht nur einen vollumfänglichen Steuerreport für alle deine Krypto Transaktionen, sondern auch spezifische Übersichten, aus denen du deine Staking-Transaktionen auslesen kannst. Diese kannst du einfach als Anlage in deine Steuererklärung einfügen.
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