Accointing berechnet deine Krypto-Steuern nach Vorschriften des schweizerischen Steuerrechts. In Zusammenarbeit mit BDO Schweiz wird sichergestellt, dass der Report immer den neuesten gesetzlichen Richtlinien entspricht und bietet dir eine sichere Lösung für die Deklaration deiner Krypto-Assets.
Ob Staking, Margin-Trading, Airdrops oder Lending, mit unserem Review Tool kannst du alle deine Transaktionen zu Steuerzwecken und gemäß den deutschen Steuergesetzen klassifizieren.
Klassifiziere deine Transaktionen und erhalte eine vollständige Übersicht deiner Kapital- und Vermögenserträge pro Coin und Wallet.
Accointing orientiert sich an den ESTV Kursen für deine Steuererklärung. In Zusammenarbeit mit BDO Schweiz wird sichergestellt, dass deine Steuererklärung immer den neuesten gesetzlichen Richtlinien entspricht.
Eine gesamte Übersiicht über alle Steuerrelevanten Daten für deine persönliche Steuererklärung nach Schweizer Recht
Ein gesamter Export deiner Transaktionen als Excel oder CSV Datei für deine Unterlagen
Aus Sicht der Steuern handelt es sich bei Kryptowährungen um eine bewertbare bewegliche Sache. Im Interesse einer einfachen und leicht nachvollziehbaren Deklaration sind Kryptowährungen in der jährlichen Steuererklärung im Formular «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis» aufzuführen.
Vermögenssteuer
Für die Vermögenssteuer ist das weltweite Vermögen in der Steuererklärung zu erfassen, somit sind sämtliche Vermögenswerte auch im Kryptobereich in eine FIAT-Währung (mit Vorteil in CHF) per Stichtag umzurechnen und im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren.
Einkommenssteuern
Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen, zu welchem auch Kryptowährungen gehören, sind grundsätzlich steuerfrei. Dementsprechend können auch Verluste auf Kryptowährungen steuerlich nicht abgezogen werden. Einkommen aus Tätigkeiten im Kryptobereich (bspw. Mining) sind grundsätzlich als Haupt- oder Nebenerwerb zu besteuern. Gebühren für die Verwaltung können mit einer kantonsabhängigen Pauschale abgezogen werden. Sollten die effektiven Gebühren die Pauschale übersteigen, können diese unter Berücksichtigung der effektiven Nachweispflicht steuerlich in Abzug gebracht werden.
Handelt es sich um gewerbsmässigen Handel mit Kryptowährungen, so sind die Gewinne steuerbar und die Verluste steuerlich abzugsfähig. Die im ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 vom 27. Juli 2012 betreffend gewerbsmässigem Wertschriftenhandel genannten Kriterien sind sinngemäss heranzuziehen.